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   BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 7.88   

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https://dejure.org/1990,3122
BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 7.88 (https://dejure.org/1990,3122)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1990 - 1 C 7.88 (https://dejure.org/1990,3122)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1990 - 1 C 7.88 (https://dejure.org/1990,3122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schornsteinfegerhandwerk - Bewerberliste - Bezirksschornsteinfeger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbesserung des Rangstichtages in der Bewerberliste bei Schornsteinfegern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 350
  • DVBl 1991, 959
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 7.88
    Auf eine anderweitige Verwaltungspraxis kann sich der Kläger nur berufen, wenn diese mit dem objektiven Recht übereinstimmt (vgl. BVerwGE 34, 278 [BVerwG 10.12.1969 - VIII C 104/69]; 45, 197 [BVerwG 05.06.1974 - VIII C 1/74]).
  • BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 1.74

    Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheids - Versagung der Zurückstellung -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 7.88
    Auf eine anderweitige Verwaltungspraxis kann sich der Kläger nur berufen, wenn diese mit dem objektiven Recht übereinstimmt (vgl. BVerwGE 34, 278 [BVerwG 10.12.1969 - VIII C 104/69]; 45, 197 [BVerwG 05.06.1974 - VIII C 1/74]).
  • BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 89.73

    Anfechtung einer Einberufung durch einen verfügbaren Wehrpflichtigen

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 7.88
    Auf eine anderweitige Verwaltungspraxis kann sich der Kläger nur berufen, wenn diese mit dem objektiven Recht übereinstimmt (vgl. BVerwGE 34, 278 [BVerwG 10.12.1969 - VIII C 104/69]; 45, 197 [BVerwG 05.06.1974 - VIII C 1/74]).
  • BVerwG, 24.04.1986 - 1 C 43.84

    Zurückverlegung des Rangstichtags - Studium des Maschinenbaus - Technische

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 7.88
    Art. 3 Abs. 1 GG schützt eine Gleichbehandlung im Unrecht nicht (BVerwG, Urteil vom 24. April 1986 - BVerwG 1 C 43.84 - Buchholz a.a.O. Nr. 28 S. 4).
  • BVerwG, 26.05.1970 - I C 46.66

    Auslegung des Begriffs "Internierung"

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 7.88
    Sinn der Regelung ist es, von dem Bewerber nicht zu vertretende Sonderopfer für die Allgemeinheit, zu denen auch Wehr- und ziviler Ersatzdienst zu rechnen sind, auszugleichen und in ihrer Wirkung zu neutralisieren (vgl. Urteil vom 26. Mai 1970 - BVerwG 1 C 46.66 - Buchholz a.a.O. Nr. 19).
  • BVerwG, 16.09.1976 - I C 30.74

    Verordnung über Schornsteinfegerwesen - Gültigkeit der Verordnung

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 7.88
    Das in § 11 Abs. 1 VOSch festgelegte System für die Bestimmung des Rangs der Eintragung steht in Einklang mit § 6 Abs. 2 SchfG (Urteil vom 16. September 1976 - BVerwG 1 C 30.74 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 22 ).
  • BVerwG, 17.12.1996 - 1 C 24.95

    Gewerberecht - Handwerksrecht, Schornsteinfeger, Bildungsabschluß i.S. von § 11

    Den Rangstichtag gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 VOSch vom Ende der gemäß § 13 Abs. 1 Arbeitsplatzschutzgesetz auf drei Jahre verkürzten Dauer der Gesellentätigkeit (§ 21 VOSch) aus, unter Anrechnung des ein Jahr übersteigenden Grundwehrdienstes (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 VOSch) und ohne Berücksichtigung der vor dem 7. Oktober 1988 liegenden Zeit der Arbeitslosigkeit (§ 11 Abs. 4 Satz 2 VOSch) zu berechnen, steht mit Bundesrecht in Einklang und entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 4. September 1990 - BVerwG 1 C 7.88 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 33 = GewArch 1991, 145 = NVwZ-RR 1991, 350 ; Beschluß vom 24. April 1995 - BVerwG 1 B 66.95 - Buchholz a.a.O. Nr. 39).

    Unmittelbarer Zweck der Vorschrift ist vielmehr, zur Vermeidung besonderer Härten Zeitverluste im beruflichen Fortkommen auszugleichen (Senatsurteil vom 4. September 1990, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 26.11.2002 - 10 VG 997/02

    Anspruch auf Neufestsetzung des Rangstichtages; Verbesserung des Rangstichtages

    Wehrdienst führt nur insoweit, als er die unmittelbare Ursache für die verspätete Ablegung der Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk darstellt, zu einer Verbesserung des Rangstichtages in der Bewerberliste für einen Kehrbezirk als Bezirksschornsteinfegermeister im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 1 VOSch (BVerwG, GewArch 1991, 145, 146 = Buchholz 451.29 Nr. 33 ).

    Nur mit seiner Auslegung von § 13 Abs. 1 ArbplSchG erklärt sich auch die frühere Rechtsprechung des BVerwG (GewArch 1991, 145 = Buchholz 451.29 Nr. 33), dass nur die Wehrdienstzeit, die 12 Monate übersteigt, zur Zurückverlegung des Rangstichtages führt (weil 12 Monate Wehrdienst nämlich nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz bereits auf Antrag des Betroffenen auf eine - damals geltende - Mindestgesellenzeit von vier Jahren hätten angerechnet werden können, eine längere Wehrdienstzeit aber nicht, weil das Arbeitsplatzschutzgesetz dies nicht zulässt - insoweit bleibt dann noch eine Zurückverlegung des Rangstichtages nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 VOSch).

  • VG Münster, 15.06.2020 - 5 K 28261/19
    vgl. zum Begriff der besonderen Härte in anderem Regelungszusammenhang BVerwG, Urteil vom 4. September 1990 - 1 C 7.88 -, juris, Rn. 24.
  • VGH Bayern, 17.09.2014 - 3 ZB 13.1516

    Mehrarbeitstunden; Freizeitausgleich; Vergütung

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG U.v. 4.9.1990 1 C 7/88 - NVwZ-RR 1991, 350) als auch des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG B.v. 12.9.2007 - 2 BvR 1413/06 - ZBR 2008, 196).
  • VG München, 05.05.2015 - M 2 K 15.1096

    Keine Anpflanzungen bei Gefährdung der Sicherheit des Verkehrs

    Aber selbst wenn die Beklagte in vergleichbaren Fällen nicht zeitnah in der gebotenen Weise einschreiten und damit in diesen Fällen möglicherweise ermessenswidrig handeln sollte, könnte sich der Kläger darauf nicht berufen, da es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gibt (BVerwG, U. v. 4.9.1990 - 1 C 7/88 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 24.04.1995 - 1 B 66.95

    Zurückverlegung des Rangstichtages, wenn die Meisterprüfung infolge des

    Diese Frage ist durch das Urteil des beschließenden Senats vom 4. September 1990 - BVerwG 1 C 7.88 - (Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 33 = GewArch 1991, 145) geklärt.
  • VG Münster, 15.06.2020 - 5 K 2861/19
    vgl. zum Begriff der besonderen Härte in anderem Regelungszusammenhang BVerwG, Urteil vom 4. September 1990 - 1 C 7.88 -, juris, Rn. 24.
  • OVG Saarland, 13.04.2022 - 1 A 285/20

    Reform der Professorenbesoldung (Besoldungsordnung W); kein Anspruch eines

    [vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 4.9.1990 - 1 C 7/88 -, juris Rn. 31 m.w.N.].
  • VG Frankfurt/Main, 01.04.2021 - 5 L 817/21

    Kein Anspruch auf Öffnung eines Bekleidungsgeschäfts nach dem

    Denn selbst wenn man die Einordnung einzelner Geschäftszweige für rechtswidrig erachten würde, vermag eine Berufung auf eine "Gleichbehandlung im Unrecht" einen Anordnungsanspruch der Antragstellerin nicht zu begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 1990 - 1 C 7.88 - juris, Rn. 31; BVerwG, Urteil vom 24. April 1986 -1 C 43.84 - juris, Rn. 16).
  • VG München, 16.09.2014 - M 2 K 14.1380

    Straßenrecht; Rückschnitt von Sträuchern; Widmung als Eigentümerweg

    Aber selbst wenn die Beklagte in vergleichbaren Fällen nicht zeitnah in der gebotenen Weise einschreiten und damit in diesen Fällen möglicherweise ermessenswidrig handeln sollte, könnte sich der Kläger darauf nicht berufen, da es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gibt (BVerwG, U. v. 4.9.1990 - 1 C 7/88 -, juris, Rn. 31).
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